SPD warnt vor Rückschritt im Pflegesystem: Teilhabe- und Pflegequalitätsgesetz bedroht Rechte der Schwächsten
Die SPD im Wahlkreis Konstanz positioniert sich klar gegen das geplante Teilhabe- und Pflegequalitätsgesetz (TPQG) der grün-schwarzen Landesregierung. Als SPD-Landtagskandidat für den Wahlkreis 56 (Konstanz) kritisiert Frank Ortolf das Vorhaben als sozialpolitischen Dammbruch, der unter dem Vorwand des Bürokratieabbaus die Schutzrechte von Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderung aushöhlen würde. Ortolf betont die Notwendigkeit, staatliche Schutzpflichten zu wahren, um einen ungeregelten Pflegemarkt zu verhindern.
Das Gesetz sieht vor, dass Pflegeeinrichtungen wie Heime und ambulant betreute Wohngemeinschaften selbst wählen können, ob sie den strengen Vorgaben des Landesheimgesetzes unterliegen. Dadurch könnten Qualitätsstandards, Mitwirkungspflichten und Nachweispflichten entfallen, was zu einer Verschlechterung der Versorgung führen würde. In Baden-Württemberg, wo Pflegebedürftige bereits die höchsten Eigenanteile im Bundesvergleich zahlen, würde dies die Betroffenen doppelt belasten und Missstände begünstigen.
„Das neue Teilhabe- und Pflegequalitätsgesetz muss gestoppt werden - andernfalls droht uns im Land ein völlig ungeregelter Pflege-Markt!“, warnt Ortolf. Er wirft Sozialminister Manne Lucha vor, statt den Sozialbereich zu ordnen, Schutzrechte abzubauen und den Staat bei gravierenden Problemen handlungsunfähig zu machen. „Das ist beschämend! Die SPD steht fest an der Seite der Schwächsten“, so der Landtagskandidat weiter. Gemeinsam mit einem Bündnis aus 15 Sozialverbänden kämpft die SPD gegen das Gesetz und beteiligt sich an einer Kundgebung für die Rechte von Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderung.
Ortolf unterstreicht, dass Baden-Württemberg dringend eine Politik braucht, die soziale Gerechtigkeit priorisiert. Themen wie bezahlbare Pflege und Schutz vor Ausbeutung stehen im Zentrum seines Wahlkampfs zur Landtagswahl am 8. März 2026.
